Abschiebehaftsupport Baden-Württemberg

Rechtliche Unterstützung für Menschen in Abschiebehaft

Wir unterstützen dich dabei, deine Haft rechtlich überprüfen zu lassen.

+49 (0) 621 49080 320 (Deutsch/Englisch)
info@abschiebehaftsupport-bw.de

Wir arbeiten kostenlos.

Für Betroffene

Wir unterstützen dich dabei, deine Haft rechtlich überprüfen zu lassen. Unsere Unterstützung ist kostenlos.

Du kannst selbst Kontakt zu uns aufnehmen. Auch Angehörige, Freund*innen oder andere Unterstützer*innen können sich für eine inhaftierte Person bei uns melden.

So erreichst du uns

Ruf uns an oder schreib uns eine E-Mail. Wenn du uns erreichst, besprechen wir mit dir, was passiert ist und wie wir dich unterstützen können.

Telefon: +49 (0) 621 49080 320
E-Mail: info@abschiebehaftsupport-bw.de

Diese Informationen helfen uns

  • Name der inhaftierten Person
  • Geburtsdatum und Herkunftsland, wenn bekannt
  • Wo die Person inhaftiert ist
  • Telefonnummer oder eine andere Möglichkeit, die Person zu erreichen
  • Haftbeschluss und andere Unterlagen, wenn sie schon vorliegen
  • Was bisher passiert ist und welche Fristen bekannt sind

Du musst nicht alles wissen

Wenn dir Informationen oder Unterlagen fehlen, melde dich trotzdem. Wir klären gemeinsam, was wir für die Prüfung des Falls noch brauchen. Wir versuchen anschließend, dich oder die inhaftierte Person zu erreichen und zu klären, wobei wir konkret unterstützen können.

Kontakt aus der Haft

Menschen in Abschiebehaft dürfen Kontakt zu Hilfs- und Unterstützungsorganisationen aufnehmen (§ 62a Abs. 2 AufenthG). Wenn du dabei Hilfe brauchst, frag der Sozialdienst/Seelsorge der Abschiebehafteinrichtung ob sie bei der Kontaktaufnahme unterstützen.

Unsere Unterstützung ist kostenlos. Je früher wir von deiner Haft erfahren, desto besser können wir prüfen, welche Möglichkeiten es gibt.

Unsere Arbeit

Unser Schwerpunkt ist das Haftverfahren. Wir schauen genau auf deinen konkreten Fall und sagen dir ehrlich, was wir leisten können und was nicht.

Was wir tun können

  • Haftunterlagen prüfen und die rechtliche Situation erklären
  • als Vertrauensperson im Haftverfahren unterstützen
  • Anträge stellen und Rechtsmittel gegen die Haft einlegen
  • Angehörige, Anwält*innen, Ärzt*innen oder Beratungsstellen einbeziehen
  • passende Unterstützung für das weitere Aufenthaltsverfahren finden

Was wir nicht tun können

  • eine Entlassung aus der Haft garantieren
  • eine Abschiebung in jedem Fall verhindern
  • das gesamte Aufenthaltsverfahren übernehmen
  • anwaltliche Vertretung in allen aufenthaltsrechtlichen Fragen ersetzen
Im Haftverfahren

Eine Person deines Vertrauens ist jemand, den du selbst aussuchen kannst. Diese Person soll wissen, dass du in Abschiebehaft bist, und dich dabei unterstützen, deine Rechte wahrzunehmen und deine Haft überprüfen zu lassen.

Du kannst eine Person deines Vertrauens benennen. Die Person muss über deine Inhaftierung informiert werden (§ 432 FamFG). Die Person darf als Beteiligte in deinem Haftverfahren in deinem Interesse tätig werden (§ 418 Abs. 3 Nr. 2 FamFG). Eine von dir benannte Vertrauensperson kann insbesondere dabei helfen, deine Haft rechtlich überprüfen zu lassen und gegen eine Entscheidung über deine Haft vorzugehen.

Du möchtest uns als Vertrauensperson benennen?

Wenn du möchtest, können wir die Rolle deiner Vertrauensperson im Abschiebungshaftverfahren übernehmen. Bitte kontaktiere uns vorher, wenn du möchtest, dass eine Person aus unserem Team als deine Vertrauensperson benannt wird. Wir erklären dir, was diese Rolle bedeutet und wie wir dich im Haftverfahren unterstützen können.

Wir unterstützen Menschen in Abschiebehaft.

Wir sind Ehrenamtliche aus Baden-Württemberg. Unser Schwerpunkt liegt auf der konkreten Unterstützung von Menschen, die in Abschiebehaft sitzen.

Wir unterstützen Menschen in Abschiebehaft vor allem bei rechtlichen Fragen rund um ihre Inhaftierung. Wir prüfen Haftbeschlüsse, erklären die rechtliche Situation und unterstützen Betroffene dabei, sich gegen die Haft zu wehren. Wenn uns eine Person als Vertrauensperson auswählt, können wir für sie selbst gerichtliche Anträge stellen und Rechtsmittel im Haftverfahren einlegen.

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Unser Ziel ist es, dass zu unrecht Inhaftierte aus der Abschliebehaft entlassen werden. Daneben helfen wir, Kontakte herzustellen, etwa zu Angehörigen, Anwält*innen, Beratungsstellen oder anderen Personen, die die betroffene Person unterstützen können. Wenn es um eine langfristige Bleibeperspektive geht, vermitteln wir an die dafür passenden Stellen.

Unsere Haltung

Wir können keine Entlassung und keine bestimmte aufenthaltsrechtliche Perspektive garantieren. Was wir können, ist, den konkreten Fall sorgfältig anzuschauen und die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Gleichzeitig verstehen wir unsere Arbeit vor allem als praktische Unterstützung für die Menschen, die gerade konkret davon betroffen sind.

Was Solidarität für uns bedeutet

Menschen in Abschiebehaft nicht allein zu lassen, bedeutet für uns vor allem konkrete Unterstützung: zuhören, Informationen zugänglich machen, rechtliche Möglichkeiten prüfen, Verfahren führen und Menschen mit den Stellen in Kontakt bringen, die ihnen weiterhelfen können.

Was wir uns wünschen

Wir wünschen uns eine Gesellschaft, in der Menschen in Abschiebehaft nicht vergessen werden. Dafür braucht es Aufmerksamkeit, solidarische Netzwerke und Menschen, die bereit sind, sich praktisch einzubringen. Auch politisch wünschen wir uns einen Umgang mit Migration, bei dem die Rechte und die Würde der betroffenen Menschen nicht aus dem Blick geraten.

Du möchtest mitmachen?

Wir freuen uns über Menschen, die sich einbringen möchten, entweder direkt in der Unterstützung von Menschen in Abschiebehaft oder bei organisatorischen Aufgaben im Hintergrund. Du brauchst dafür nicht alles schon zu können. Wir unterstützen dich bei der Einarbeitung und schauen gemeinsam, wie du dich einbringen kannst.

Wenn du Menschen in Abschiebehaft unterstützen möchtest, schreib uns an: info@abschiebehaftsupport-bw.de

Unsere Arbeit unterstützen

Menschen in Abschiebehaft müssen für ihr Verfahren unter Umständen selbst für anfallende Gerichts- und Verfahrenskosten aufkommen. Gerade für Menschen, die in Haft sitzen und oft über kaum eigene finanzielle Mittel verfügen, kann das zu einer zusätzlichen Hürde werden.

Wir möchten, dass Geld nicht darüber entscheidet, ob jemand seine Haft rechtlich überprüfen lassen kann. Mit Spenden können wir dazu beitragen, anfallende Kosten zu übernehmen und Menschen dabei zu unterstützen, ihre Rechte auch tatsächlich gerichtlich geltend zu machen.

Spendenkampagne

Du kannst unsere Arbeit auch über unsere GoodCrowd-Spendenkampagne
unterstützen und dort direkt online für den Abschiebehaftsupport spenden.

Überweisung

Kontoinhaber: Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V.
Bank: GLS Bank
IBAN: DE66 4306 0967 7007 1189 01
BIC: GENODEM1GLS
Verwendungszweck: Abschiebehaftsupport BW